Leistungen zum Berichtwesen aus einer Hand

Imissionsschutz

Stößt Ihr Unternehmen Schadstoffe aus, so sind Sie dazu verpflichtet, sich an Immissionsvorschriften zu halten. Wir im Ingenieurbüro Köster übernehmen das gesamte Berichtwesen rund um das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG).

Leistungsüberblick: Immissionsschutz

  • Genehmigungsantragsmanagement nach BImSchG
  • Berichtswesen nach BImSchG und den gültigen Richtlinien
    • PRTR-Bericht (Bekanntmachung Ihrer Maßnahmen und Investitionen zur Minderung des Schadstoffausstoßes)
    • Emissionserklärungen
    • Umweltinspektionsbericht für IED Anlagen
    • Schadstoffkataster
  • Errichtung von Genehmigungskatastern
  • Bestellung zum Immissionsschutzbeauftragten

Organisation Ihres Genehmigungskatasters

Wir erstellen und führen Ihr Genehmigungskataster. Unter einem Genehmigungskataster versteht man eine Zusammenfassung aller unternehmensspezifischen Genehmigungen und ihrer Anträge. Ein Kataster dient dazu, die Unterlagen zu systematisieren und die Messungen, Prüfungen und deren Resultate für Sie nachvollziehbar zu machen. Das Kataster ist darüber hinaus eine Vorlage für die behördlichen Umweltinspektionen, die nach dem BlmSchG vorgeschrieben sind.

Im ersten Schritt sichten wir bereits vorhandene Genehmigungen und werten sie aus. Daraus erstellen wir ein individuelles übersichtliches Kataster für Sie, damit Sie einen Überblick über alle Genehmigungen mit deren Auflagen und Nebenbestimmungen erhalten.

Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, uns mit weiteren Messungen und Prüfungen sowie ihrer Übergabe an die relevanten Behörden zu beauftragen.

Sämtliche Genehmigungen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Das Beauftragen sämtlicher Genehmigungen und Anzeigen rund um Ihr Unternehmen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) können Sie uns anvertrauen. Sie sind dabei aktiv in den Genehmigungsprozess eingebunden, da wir unternehmensrelevante Informationen von Ihnen einholen. Den von Ihnen unterschriebenen Antrag überreichen wir der Genehmigungsbehörde. Folgende Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sind u.a. zu berücksichtigen:

  • BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung)
  • Umwelt mit UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) und den relevanten EU‐Richtlinien
  • LöRüRi (Löschwasserrückhalterichtlinie)
  • Baugenehmigungsverfahren nach dem BauGB (Baugesetzbuch) und nach der LBO (Landesbauordnung)
  • WHG (Wasserhaushaltsgesetz), AwSV (Anlagenverordnung wassergefährdender Stoffe) und TRwS (Technische Regeln wassergefährdender Stoffe)
  • Abwasser mit WHG (Wasserhaushaltsgesetz) und AbwV (Abwasserverordnung)
  • Abfälle mit KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) und AVV (Abfallverzeichnisverordnung)
  • Arbeitsschutz mit ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) und ArbStättV (Arbeitsstättenverordnung)
  • Störfall mit StörfallV (Störfallverordnung)
  • Emissionen/ Immissionen mit TA Luft (technische Anleitung Luft) und TA Lärm (technische Anleitung Lärm) und nach GIRL (Geruch‐Immissionen)

Gerne beraten wir Sie rund um den Immissionsschutz Ihres Unternehmens: Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch.