Leistungen im Überblick
Immissionsschutz
Leistungen zum Berichtwesen aus einer Hand
Stößt Ihr Unternehmen Schadstoffe aus, so sind Sie dazu verpflichtet, sich an Immissionsvorschriften zu halten. Wir im Ingenieurbüro Köster übernehmen das gesamte Berichtwesen rund um das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG).
Arbeitssicherheit
Rechtskonforme Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen
Von Gefährdungsbeurteilungen bis hin zur Gestaltung Ihrer Arbeitsplätze setzen wir Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen präventiv um.
Abfall
Bestellung zum Betriebsbeauftragten für Abfall
Fallen in Ihrem Unternehmen regelmäßig gefährliche Abfälle an, sind Sie als Unternehmer dazu verpflichtet, einen Abfallbeauftragten zu bestellen (§59 KrWG). Als Abfallbeauftragter überwachen wir den Weg der Abfälle von ihrer Entstehung bzw. Anlieferung bis hin zu ihrer Beseitigung bzw. Verwertung. Wir informieren Sie über eventuelle Mängel und erarbeiten im Anschluss Maßnahmen zu ihrer Beseitigung.
Gewässerschutz
Bestellung zum Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz
Leiten Sie täglich mehr als 750 Kubikmeter Abwasser ein, sind Sie dazu verpflichtet, einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz zu bestellen (§64 Wasserhaushaltsgesetz). Als Ihr Gewässerschutzbeauftragter überwachen wir die Einhaltung der Gesetze und Anordnungen.
Immissionsschutz
Leistungen zum Berichtwesen aus einer Hand
Stößt Ihr Unternehmen Schadstoffe aus, so sind Sie dazu verpflichtet, sich an Immissionsvorschriften zu halten. Wir im Ingenieurbüro Köster übernehmen das gesamte Berichtwesen rund um das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG).
Arbeitssicherheit
Rechtskonforme Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen
Von Gefährdungsbeurteilungen bis hin zur Gestaltung Ihrer Arbeitsplätze setzen wir Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen präventiv um.
Gewässerschutz
Bestellung zum Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz
Leiten Sie täglich mehr als 750 Kubikmeter Abwasser ein, sind Sie dazu verpflichtet, einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz zu bestellen (§64 Wasserhaushaltsgesetz). Als Ihr Gewässerschutzbeauftragter überwachen wir die Einhaltung der Gesetze und Anordnungen.
Abfall
Bestellung zum Betriebsbeauftragten für Abfall
Fallen in Ihrem Unternehmen regelmäßig gefährliche Abfälle an, sind Sie als Unternehmer dazu verpflichtet, einen Abfallbeauftragten zu bestellen (§59 KrWG). Als Abfallbeauftragter überwachen wir den Weg der Abfälle von ihrer Entstehung bzw. Anlieferung bis hin zu ihrer Beseitigung bzw. Verwertung. Wir informieren Sie über eventuelle Mängel und erarbeiten im Anschluss Maßnahmen zu ihrer Beseitigung.
Brandschutz
Sie als Unternehmer sind dazu verpflichtet, den Brandschutz in Ihrem Unternehmen zu gewährleisten. Dies wird zunehmend schwieriger, da sich die Gesetzeslage ständig ändert und sich dabei verschärft. Wir verfügen über das notwendige Know-how und unterstützen Sie in Fragen rund um den Brandschutz in Ihrem Unternehmen.
Brandschutz
Sie als Unternehmer sind dazu verpflichtet, den Brandschutz in Ihrem Unternehmen zu gewährleisten. Dies wird zunehmend schwieriger, da sich die Gesetzeslage ständig ändert und sich dabei verschärft. Wir verfügen über das notwendige Know-how und unterstützen Sie in Fragen rund um den Brandschutz in Ihrem Unternehmen.