Bestellung zum Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz

Fluss

Leiten Sie täglich mehr als 750 Kubikmeter Abwasser ein, sind Sie dazu verpflichtet, einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz zu bestellen (§64 Wasserhaushaltsgesetz). Als Ihr Gewässerschutzbeauftragter überwachen wir die Einhaltung der Gesetze und Anordnungen.

Leistungsüberblick: Gewässerschutz

  • Bestellung zum Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz
  • Durchführung von Betriebsbegehungen
  • Schulung von Betriebsangehörigen
  • Beratung in allen Fragen des Gewässerschutzes

Darüber hinaus führen wir Kontrollen und Messungen durch, informieren den Gewässerbetreiber über festgestellte Mängel und entwickeln Maßnahmen zu ihrer Beseitigung. Auch die Schulung Ihrer Mitarbeiter zu ggf. festgestellten Gewässerbelastungen übernehmen wir für Sie. Im Anschluss bekommen sie Informationen auch zur Vorbeugung dieser Belastungen.

Wir freuen uns darüber, Ihnen bei der Überwachung der Gesetze und Anordnungen zum Wasserschutz zur Seite zu stehen!