Bestellung zum Betriebsbeauftragten für Abfall
Fallen in Ihrem Unternehmen regelmäßig gefährliche Abfälle an, sind Sie als Unternehmer dazu verpflichtet, einen Abfallbeauftragten zu bestellen (§59 KrWG). Als Abfallbeauftragter überwachen wir den Weg der Abfälle von ihrer Entstehung bzw. Anlieferung bis hin zu ihrer Beseitigung bzw. Verwertung. Wir informieren Sie über eventuelle Mängel und erarbeiten im Anschluss Maßnahmen zu ihrer Beseitigung.
Leistungsüberblick: Abfall
- Bestellung zum Betriebsbeauftragten für Abfall
- Betriebsbegehungen
- Schulung von Betriebsangehörigen
Rechtssicherheit durch Mitarbeiterschulungen
Wir schulen Ihre Mitarbeiter zum richtigen Umgang mit den entstehenden Abfällen und informieren sie über die Gesetzeslage zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung der Abfälle.
So profitieren Sie von unserer Zusammenarbeit
Die Beauftragung des Ingenieurbüros Köster bringt für Sie folgende Vorteile mit sich:
- fachspezifische Gesetzeskenntnisse
- Gesetzeskonformität für Ihr Unternehmen
- Reduzierung des Haftungsrisikos